Seit 15. April 2026 richtet sich ein neues Förderprogramm bewusst an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Privateigentümer/innen von Mehrparteienhäuser, Eigentümer/innen von Stellplätzen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Unternehmen mit großen Wohnbeständen.

Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur mit bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt in und an Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken von Personen bestimmt sind. Zur Errichtung zählen Wallboxen und die nötigen technischen Vorbereitungen wie Vorverkabelung, bauliche Maßnahmen und der Netzanschluss.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass entweder mindestens 20 % der Stellplätze mit einer Vorverkabelung ausgestattet sind oder mindestens sechs Stellplätze im Gebäude elektrifiziert werden. Zudem muss der Strom für die späteren Ladepunkte aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Dies kann beispielsweise über einen Ökostromvertrag oder durch selbst erzeugten Strom aus einer Photovoltaikanlage erfolgen.

Sofern die verfügbaren Fördermittel nicht bereits vorher ausgeschöpft wurden, können bis zum 10. November nun die Anträge online gestellt werden. Dafür ist ein Kostenvoranschlag erforderlich, der alle geplanten Ladepunkte, Verkabelungen und Baumaßnahmen berücksichtigt.

Wir unterstützen Sie gerne Schritt-für-Schritt von der Beratung bis zur Inbetriebnahme. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme – am besten direkt über unser Kontaktformular.

Weitere Informationen und Antragsstellung:

https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/